Mietkaution
Region Brüssel

Mietkaution Brüssel

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Was ist die Mietkaution in Brüssel?

Die Vorschriften über die Mietkaution sind spezifisch für die Region Brüssel-Hauptstadt, da jede der drei belgischen Regionen eigene Vorschriften über den Wohnungsmietvertrag erlassen hat.

In der Region Brüssel ist seit dem 1. Januar 2018 das Wohnungsgesetzbuch der Region in Kraft. Diese regionale Regelung ersetzt das geltende föderale Gesetz über den Wohnungsmietvertrag.

Um mehr über die Besonderheiten der Region Wallonien zu erfahren, lesen Sie bitte unseren Artikel über die Mietkaution in Wallonien. Um die neuen Wohnvorschriften in Flandern zu verstehen, lesen Sie bitte unseren Artikel über die Mietkaution in Flandern.

Wie hoch ist die Mietkaution in Brüssel?

Der Höchstbetrag hängt von der Art der Mietkaution ab, die im Mietvertrag angegeben ist:

  • Im Rahmen einer Bankkaution, die Sie direkt oder mit Hilfe des ÖSHZ erhalten, muss der Betrag der Bankkaution 3 Monatsmieten des Mietobjekts betragen;
  • Im Rahmen einer Mietkaution auf einem Sperrkonto beträgt der vom Vermieter zu zahlende Betrag maximal 2 Monatsmieten in Brüssel;
  • Bei anderen möglichen Arten von Garantien legt das Gesetz keine Grundsätze fest und überlässt es den Vertragsparteien, diese zu vereinbaren. In der Region Brüssel ist es jedoch üblich, maximal zwei Monatsmieten einzubehalten, z.B. im Rahmen einer Bürgschaft, die von einem Garanten gestellt wird.

Das Wohnungsgesetzbuch der Region Brüssel-Hauptstadt

Das auf föderaler Ebene in Belgien geltende Gesetz in Bezug auf Wohnungsmietverträge ist das Mietgesetz. Die letzte Aktualisierung dieses Bundesgesetzes erfolgte in der 14. Ausgabe im März 2013.

In den letzten Jahren hat jede Region eine eigene regionale Regelung für die Wohnraummiete eingeführt. Die Region Brüssel-Hauptstadt hat ein Wohnungsgesetzbuch eingeführt, das seit dem 1. Januar 2018 das föderale Gesetz über die Wohnungsmiete ersetzt.

Das Wohnraumgesetz der Region Brüssel übernimmt weitgehend die Grundzüge und Regeln für gewöhnliche Mietverträge mit einer Laufzeit von 9 Jahren aus dem früheren Bundesrecht.

Welche Hilfen gibt es für die Mietkaution in Brüssel?

Die Region Brüssel bietet zwei Arten von Unterstützung für die erfolgreiche Erstellung einer Mietkaution. Diese Lösungen sind für Personen mit niedrigem Einkommen zugänglich und der Antragsprozess ist anonym, um Diskriminierung zu vermeiden. Die Region Brüssel-Hauptstadt bietet zwei Möglichkeiten an:

Das Darlehen des Fonds du Logement

Der Fonds du Logement de la Région de Bruxelles Capitale bietet zinslose Darlehen für die Stellung einer Mietkaution an. Das zinslose Darlehen kann bis zu 100 % des Betrags der Mietkaution betragen. Das zinslose Darlehen wird nur unter bestimmten Einkommensbedingungen des Antragstellers gewährt. Der Zweck des Darlehens des Wohnraumfonds besteht darin, den Bedürftigsten zu helfen. Junge Menschen, die nicht mehr als 28.000 EUR netto pro Jahr verdienen, können ein zinsloses Darlehen mit einer Rückzahlungsfrist von 24 Monaten beantragen.

Der BRUGAL-Fonds

Die Region Brüssel-Hauptstadt bietet auch eine andere Lösung für Personen, die nicht in der Lage sind, einen Kredit über 24 Monate zurückzuzahlen: den Brugal-Fonds. Dieser Solidaritätsfonds übernimmt die Zahlung der Mietkaution auf ein Bankkonto, das auf den Namen des Mieters lautet.

Der Mieter verpflichtet sich, monatlich einen Betrag zwischen 5 und 30 Euro an den Brugal-Fonds zurückzuzahlen. Der Mieter kann sich auch an das ÖSHZ seines Wohnortes wenden, um eine ÖSHZ-Mietkautionszusage für Brugal zu erhalten, so dass er während der Dauer des Mietverhältnisses nichts zurückzahlen muss.

Mietkaution bei der Verwaltung blockiert

Die Anwendung e DEPO für die Mietkaution wird von der föderalen Verwaltung über ihr Internetportal Myminfin des FÖD Finanzen angeboten. Der e DEPO-Dienst ermöglicht es, die Mittel der Mietkaution bei der Caisse des dépôts et consignations zu blockieren.

Die Freigabe der Mietkaution kann auf der Grundlage einer gemeinsamen Erklärung erfolgen, die das Einverständnis des Mieters und des Vermieters über den Verbleib des gesperrten Garantiebetrags bestätigt. Diese Vereinbarung wird durch ein Übergabeprotokoll am Ende des Mietvertrages formalisiert.

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