Mietgarantie
in Wallonien

Mietgarantie Wallonien

In Belgien haben sich die Regeln für Mietgarantien in den letzten Jahren geändert. Seit 2018 haben die drei belgischen Regionen ihre eigenen Regeln für Wohnmietverträge festgelegt. Von nun an haben regionale Regeln Vorrang vor Bundesgesetzen, in Bezug auf Mietgarantien hat jede der 3 Regionen ihre eigenen Regeln. Der maximale gesetzliche Betrag, der für die Mietkaution verlangt wird, hängt von der Region ab. Diese Garantie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber die meisten Hauptwohnsitzverträge sehen sie vor. Um die Besonderheiten der Region Brüssel-Hauptstadt zu entdecken, können Sie unseren Artikel über die Brüsseler Mietgarantie lesen .. Um die neuen Wohnbestimmungen für Flandern zu verstehen, können Sie unseren Artikel über die Mietgarantie in Flandern lesen .

Das auf föderaler Ebene in Belgien geltende Recht in Bezug auf Mietwohnungen ist das Mietrecht. Die letzte Aktualisierung dieses Bundesgesetzes fand in seiner 14. Auflage im März 2013 statt.

In den letzten Jahren hat jede Region ihre eigenen regionalen Regelungen zum Wohnungsmietvertrag erlassen. Die sechste Reform vom 1. Juli 2014 zur Regionalisierung von Wohnungsmietverträgen betrifft auch Mietgarantien.

Die Anwendung der regionalen Vorschriften seit 2018 erfolgt in Wallonien auf der Grundlage des neuen Wohnungsgesetzes, das Vorrang vor dem föderalen Gesetz über die Vorschriften über Wohneigentum hat Wohnungsmietverträge.

Der Höchstbetrag ist je nach Art des Mietvertrags unterschiedlich.

Es hängt von dem Mietvertrag ab, der den Vermieter und den Mieter bindet. Abhängig von der gewählten Garantieart werden 2 Monate bis 3 Monate (maximal) Miete ohne Gebühren verlangt.

  • Bei einer CPAS-Bankbürgschaft oder einer klassischen Bankbürgschaft werden, unabhängig von der Region, 3 Monatsmieten als Mietbürgschaft verlangt;
  • Im Rahmen einer auf ein individuelles Konto ausgestellten Mietkaution beträgt der vom Vermieter geforderte Betrag maximal 2 Monatsmieten;
  • Im Rahmen anderer Arten möglicher Garantien legt das Gesetz keine Grundsätze fest und lässt die Vereinbarung der Vertragsparteien frei. In der Wallonie ist es üblich, im Rahmen einer von einem Bürgen erhaltenen Bürgschaft maximal 2 Monatsmieten einzubehalten.

Wallonien bietet zwei Hauptarten von Beihilfen an, um erfolgreich eine Mietkaution zu bilden. Diese Hilfsmittel sind selbstverständlich Menschen mit geringem Einkommen vorbehalten. Hier sind die von Wallonien angebotenen Hilfsmöglichkeiten:

Der Nullzinskredit

Wallonien gewährt seit Mai 2021 zinslose Darlehen als Mietbürgschaft für Hauptwohnsitzmietverträge. Dieses Nullzinsdarlehen kann bis zu 100 % des Betrags der Mietkaution ausmachen. Das Nullzinsdarlehen wird nur unter bestimmten Voraussetzungen der Mittel des Antragstellers gewährt.

Unterstützung durch das CPAS

Das CPAS bietet seine Hilfe in Wallonien in verschiedenen Formen an, um die Mietgarantie zu bilden. Diese Unterstützung durch das CPAS erfolgt in Form einer Vorauszahlung der Mietkaution, die bei der Garantieerklärung für den Eigentümer zurückzuzahlen ist, oder sogar einer Bankbürgschaft.

Garantie

Mietgarantie OHNE bankkaution

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