Stand der Dinge VON AUSGANG
DES IMMOBILIENPACHTVERTRAGS

Das Wohnungsübergabeprotokoll ist eine der wichtigsten Etappen bei der Beendigung des Mietverhältnisses. Die meisten Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter werden auf der Grundlage des Übergabeprotokolls des Mietvertrags beigelegt. Wir erklären Ihnen alles, was Sie über das Übergabeprotokoll wissen müssen.

Nachstehend finden Sie unsere wertvollen Tipps zur Vorbereitung und Durchführung des Übergabeprotokolls.

Das Übergabeprotokoll ist eine Beschreibung der Wohnung beim Auszug des Mieters. Er wird am Ende des Vertrags erstellt. In der Regel gibt der Mieter bei dieser Gelegenheit die Schlüssel des Mietobjekts an den Vermieter zurück.

Das Übergabeprotokoll basiert auf dem Übergabeprotokoll, das zu Beginn des Mietverhältnisses erstellt wurde. Der Vergleich der beiden Berichte ermöglicht es, die Schäden zu identifizieren, die der Mietzeit zuzuordnen sind und die Höhe der Kosten festzulegen, die der Mieter an den Vermieter zu zahlen hat.

Je nach Dauer des Mietverhältnisses berücksichtigen die Parteien das Alter der Wohnung und den normalen Mietverschleiß, um die Reparaturen zu bestimmen, die nicht vom Mieter getragen werden müssen.

Das Übergabeprotokoll wird in Anwesenheit beider Parteien des Mietvertrages erstellt. Die Parteien basieren auf dem Übergabeprotokoll, das zu Beginn des Mietvertrages erstellt wurde.

Die Bestandsaufnahme kann auf zwei verschiedene Arten organisiert werden:

  • Er kann vom Mieter und vom Eigentümer gemeinsam auf gütlichem Wege durchgeführt werden.
  • Sie kann in Anwesenheit eines oder mehrerer Immobilienexperten durchgeführt werden.

Die einvernehmliche Bestandsaufnahme hat den Vorteil, dass sie kostenlos ist, da kein Sachverständiger hinzugezogen wird. Wenn der Mieter oder Eigentümer einen Immobiliensachverständigen bestellt, wird das Honorar des Sachverständigen zwischen den beiden Parteien gleichmäßig aufgeteilt.

Beide Parteien können auch jeweils einen Immobiliensachverständigen auf eigene Kosten ernennen, wenn sie sich nicht einigen können.