Man kann die Qualität des Versicherten effektiv anderen natürlichen oder juristischen Personen zuschreiben als denjenigen, die in der Gesetzgebung als „versichert“ definiert sind. Beispiele für mögliche Vertragsverlängerungen:
Gastgeber (keine Haushaltsmitglieder);
Begleiter (umfassenderes Konzept als Mitarbeiter)