Sie müssen sich zunächst an das Finanzinstitut wenden, das die Mietkautionsfonds gesperrt hat. Um die im Rahmen der Mietkaution gesperrten Gelder freizugeben, müssen Sie ein von beiden Parteien des Mietvertrags unterzeichnetes Freigabeformular vorlegen: Vermieter und Mieter. Die Mietkaution kann nur mit Zustimmung des Vermieters vom Mieter freigegeben und freigegeben werden.