Die Mietgarantie
in Flandern

Flämische Mietkaution

Die Vorschriften über die Mietkaution sind spezifisch für Flandern, da jede der drei belgischen Regionen ihre eigenen Vorschriften für den Wohnungsmietvertrag erlassen hat.

In der Region Flandern ist seit dem 1. Januar 2020 das regionale Wohnungsgesetz in Kraft. Diese regionale Verordnung ersetzt das Bundesgesetz über Mietverträge für den Hauptwohnsitz.

Um die Besonderheiten der wallonischen Region zu verstehen, können Sie unsere Seite über Mietgarantien in Wallonien lesen. Lesen Sie zum neuen Wohnungsgesetz in der Region Brüssel-Hauptstadt unsere Seite zur Brüsseler Mietkaution.

Das auf Bundesebene in Belgien geltende Recht in Bezug auf die Vermietung einer Hauptwohnung ist das Mietrecht. Die letzte Aktualisierung dieses Bundesgesetzes erfolgte in seiner 14. Auflage im März 2013.

In den letzten Jahren hat jede Region ihre eigenen regionalen Regelungen für Mietwohnungen eingeführt. Flandern hat 2019 ein neues Wohnungsgesetz eingeführt, das das Bundesgesetz über Mietverträge für den Hauptwohnsitz ersetzt.

Das flämische Wohnungsgesetz folgt weitgehend den Grundzügen und Regeln der gewöhnlichen 9-Jahres-Mietverträge aus dem alten Bundesrecht.

Andererseits enthält das regionale Wohnungsgesetzbuch zu bestimmten Aspekten des Mietvertrags für Hauptwohnsitze ausschließlich für Flandern geltende Vorschriften.

Der Höchstbetrag ist je nach Art der Mietkaution unterschiedlich.

  • In Flandern, wie auch in anderen belgischen Regionen, muss der Betrag der Bankgarantie im Rahmen einer direkt oder mit Hilfe des CPAS erhaltenen Bankgarantie 3 Monatsmieten für das Mietobjekt betragen;
  • Im Rahmen einer Mietkaution auf einem Sperrkonto beträgt der vom Vermieter zu zahlende Betrag maximal 3 Monatsmieten in Flandern. Diese Regel ist spezifisch für die Fandre;
  • Im Rahmen anderer Arten möglicher Garantien legt das Gesetz keine Grundsätze fest und lässt die Vereinbarung der Vertragsparteien frei. Es ist jedoch in der flämischen Region üblich, maximal 3 Monatsmieten als Teil einer Kaution einzubehalten, die beispielsweise von einem Bürgen erhalten wird.

Flandern bietet verschiedene Arten von Beihilfen an, um erfolgreich eine Mietkaution zu bilden. Diese Lösungen sind für Menschen mit geringem Einkommen zugänglich und ihr Beschaffungsverfahren ist anonym, um Diskriminierung zu bekämpfen.

Die Haupthilfe in Flandern wird vom Flämischen Wohnungsfonds bereitgestellt. Seit dem 1. Januar 2019 bietet Flandern Menschen mit finanziellen Schwierigkeiten ein zinsloses Darlehen an. Die Kreditsumme ist auf 1.800 Euro begrenzt, dieser Betrag kann je nach Zusammensetzung des Einfamilienhauses erhöht werden. Dieses Darlehen muss vom begünstigten Mieter in 2 Jahren zurückgezahlt werden.

Garantie

Mietgarantie OHNE Bankkaution

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