Die Mietgarantie
in Flandern

Flämische Mietkaution

Die Regeln für die Mietgarantie sind spezifisch für Flandern, da jede der drei belgischen Regionen ihre eigenen Regeln für den Wohnungsmietvertrag hat.

In der Region Flandern ist das regionale Wohnungsbaugesetz seit dem 1. Januar 2020 in Kraft. Diese regionale Regelung ersetzt das föderale Gesetz in Bezug auf Mietverträge für Hauptwohnsitze.

Um die Besonderheiten der Region Wallonien zu verstehen, lesen Sie bitte unsere Seite über die Mietgarantie in Wallonien. Zum neuen Wohnraumgesetz für die Hauptstadtregion Brüssel lesen Sie unsere Seite über die Mietgarantie Brüssel.

Das auf föderaler Ebene in Belgien geltende Gesetz in Bezug auf den Mietvertrag für den Hauptwohnsitz ist das Mietgesetz. Die letzte Aktualisierung dieses Bundesgesetzes erfolgte in der 14. Ausgabe im März 2013.

In den letzten Jahren hat jede Region eine eigene regionale Regelung für die Wohnraummiete eingeführt. Flandern hat 2019 ein neues Wohngesetzbuch eingeführt, das das föderale Gesetz über Mietverträge für Hauptwohnsitze ersetzt.

Das flämische Wohnraumgesetzbuch übernimmt weitgehend die Grundzüge und Regeln für gewöhnliche Mietverträge mit einer Laufzeit von 9 Jahren aus dem früheren Bundesrecht.

Im Gegensatz dazu enthält das regionale Wohnungsgesetzbuch in Bezug auf bestimmte Aspekte des Mietverhältnisses für den Hauptwohnsitz Vorschriften, die ausschließlich für Flandern gelten.

Der Höchstbetrag hängt von der Art der Mietgarantie ab, die im Mietvertrag angegeben ist.

  • In Flandern, wie auch in den anderen belgischen Regionen, muss der Betrag der Bankgarantie bei einer direkt oder mit Hilfe des ÖSHZ erhaltenen Bankgarantie 3 Monatsmieten des Mietobjekts betragen;
  • Bei einer Mietkaution auf einem Sperrkonto beträgt der vom Vermieter zu zahlende Betrag maximal 3 Monatsmieten in Flandern. Diese Regel ist spezifisch für Fandre;
  • Bei anderen möglichen Arten von Garantien legt das Gesetz keine Grundsätze fest und überlässt es den Vertragsparteien, diese zu vereinbaren. In der flämischen Region ist es jedoch üblich, maximal drei Monatsmieten einzubehalten, wenn Sie z.B. eine Kaution von einem Bürgen erhalten haben.

Flandern bietet verschiedene Arten von Unterstützung für eine erfolgreiche Mietgarantie. Diese Lösungen sind für Personen mit niedrigem Einkommen zugänglich und der Antragsprozess ist anonym, um Diskriminierung zu vermeiden.

Die wichtigste Unterstützung in Flandern wird vom Flämischen Wohnraumfonds angeboten. Seit dem 1. Januar 2019 wird von Flandern ein zinsloses Darlehen für Personen mit finanziellen Schwierigkeiten angeboten. Der Darlehensbetrag ist auf 1.800 EUR begrenzt und kann je nach Zusammensetzung des Familienhaushalts erhöht werden. Das Darlehen muss vom begünstigten Mieter innerhalb von zwei Jahren zurückgezahlt werden.

Garantie

die Mietgarantie OHNE Bankdepot

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