Mietkaution
KORFINE
DIE MIETKAUTION VON KORFINE
Auf der folgenden Seite finden Sie Informationen über die Mietkaution bei KORFINE. Für weitere Kontakte rufen Sie Korfine unter 056216182 an oder klicken Sie auf den folgenden Link.

Sie befinden sich auf der Website garantie.be. Wir bieten einen Online-Service an, mit dem Sie eine Mietkaution erhalten können, ohne Geld auf der Bank blockieren zu müssen.
Die untenstehende Webseite bietet Ihnen Informationen über die Mietkaution bei Makler Korfine.
Was ist Korfine?
Korfine ist ein belgischer Versicherungsmakler mit einer starken Präsenz auf dem belgischen Immobilienmarkt. Korfine ist von der FSMA zugelassen und vertreibt Versicherungsprodukte für Mieter oder Vermieter von Immobilien.
Was ist die Korfine-Mietkaution?
Korfine bietet ein Dienstleistungsangebot im Rahmen der Mietkaution. Als Versicherungsmakler bietet Korfine dem Mieter die Möglichkeit, die Mietkaution in einen Lebensversicherungsvertrag einzubringen.
Wie funktioniert die Korfine-Mietkaution?
Der Mieter zahlt den Betrag der Mietkaution bei Korfine ein, die eine Bescheinigung über die Blockierung der Mietkaution für den Vermieter ausstellt. Die Mietkaution wird also regelmäßig gestellt und bei der Unterzeichnung des Mietvertrags bei diesem vertrauenswürdigen finanziellen Dritten blockiert.
Welche Art von Vertrag bietet Korfine an?
Die Mittel werden in einen Lebensversicherungsvertrag investiert, der von der Versicherungsmaklerfirma Korfine vertrieben wird. Der Vertrag von Korfine bietet eine Kapitalgarantie und einen Zinssatz, der bei Vertragsbeginn für 9 Jahre festgelegt wird.
Wie viel zahlt man für eine Vermittlung bei Korfine?
Der letzte gültige Zinssatz, der ab dem 1. Juli 2019 von Korfine im Rahmen dieses Kapitalisierungsvertrags angeboten wurde, betrug 0,10% des eingefrorenen Geldes pro Jahr.
Was sind die Bedingungen für die Befreiung von der Korfine Mietkaution?
Die Bedingungen für die Freigabe der Mietkaution sind die gleichen, wie wenn sie auf einem individuellen Bankkonto eingerichtet wird. Die Mittel können nur freigegeben werden, wenn der Mieter und der Vermieter gemeinsam zustimmen oder wenn ein vollstreckbares Urteil vorliegt. Die gemeinsame Zustimmung des Vermieters und des Mieters wird meist auf der Grundlage des kontradiktorischen Übergabeprotokolls ausgehandelt.