Garantie
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Die Bankbürgschaft als Mietkaution

Um eine „Bank“-Mietgarantie abzuschließen, müssen Sie sich, wie der Name schon sagt, an eine Bank wenden und ein spezielles Dossier einreichen, in dem eine mietBankgarantie beantragt wird. Die von der Bank ausgestellte Kaution ermöglicht es einem Mieter, dem Vermieter eine Zahlungsgarantie zu geben. Die Bank des Mieters tritt als Bürge für den Mieter auf, der den Betrag während der ersten 3 Jahre des Mietverhältnisses monatlich bei der Bank auffüllt.

Die Mietbankgarantie ist eine Garantie, die die Bank im Namen des Mieters gegenüber dem Vermieter gewährt. Die Bankbürgschaft deckt die Mietverpflichtungen des Mieters aus dem Mietvertrag ab. Die Bank lässt den Mieter einen Bürgschaftsvertrag unterzeichnen, der ihn verpflichtet, den Bürgschaftsbetrag in den ersten Jahren des Mietvertrags bei der Bank aufzustocken.

Die Bank tritt für den Mieter gegenüber dem Vermieter als Bürge bis zur Höhe der im Mietvertrag ausgewiesenen Mietkaution ein. Der Mieter verpflichtet sich im Gegenzug, den Kautionsbetrag bei der Bank durch Zahlung monatlicher Raten aufzufüllen. Im Allgemeinen legt die Bank einen Zeitraum zwischen 1 und 3 Jahren fest, um die Höhe der monatlich gewährten Bankgarantie zu bilden. Stellt der Mieter die monatlichen Raten ein, fordert die Bank die sofortige Zahlung der gesamten Kaution.

Banken haben Online-Prozesse im Internet eingerichtet, um einen Antrag auf eine Mietbankgarantie zu formalisieren. Allerdings können nicht alle Schritte online erfolgen. Die Umsetzung dieser Art von Garantie erfordert bei allen Banken mindestens einen Termin mit einer Agentur, um die Verpflichtung zu formalisieren. Die Annahme des Dossiers erfolgt nicht automatisch, sondern unterliegt der Entscheidung eines internen Ausschusses bei jeder Bank.

Die Bank, die die Mietbankbürgschaft ausstellt, ist diejenige, bei der der Mieter über ein Bankkonto verfügt, über das er seine Einnahmen oder Ersatzentschädigung erhält. Die meisten Banken in Belgien bieten einen Mietbankbürgschaftsservice an.

Die Freigabe der Bankmietgarantie erfolgt unter den gleichen Umständen wie die klassische Mietkaution, die auf einem Bankkonto gesperrt ist. Die Bank leistet die Auszahlung des als Sicherheit gesperrten Betrags nach den gemeinsam von Mieter und Vermieter übermittelten Angaben. Die beiden Parteien erstellen in der Regel ein gemeinsam unterzeichnetes widersprüchliches Inventar. Sind sich die Parteien nicht einig, gibt die Bank die Mietkaution nur aufgrund eines vollstreckbaren Gerichtsurteils frei.