Übergabeprotokoll
Immobilienvermietung
Das Wohnungsübergabeprotokoll ist eine der wichtigsten Etappen bei der Beendigung des Mietverhältnisses. Die meisten Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter werden auf der Grundlage des Übergabeprotokolls des Mietvertrags beigelegt.
Dieses Dokument ermöglicht es, den aktuellen Zustand der Wohnung mit dem bei der Ankunft festgestellten Zustand zu vergleichen, um festzustellen, ob Reparaturen oder Einbehalte der mietkaution gerechtfertigt sind.
Was ist das Übergabeprotokoll?
Das Übergabeprotokoll ist ein detaillierter Bericht über den Zustand einer Immobilie zum Zeitpunkt des Auszugs des Mieters. Es beschreibt Raum für Raum die Wände, Böden, Decken, Installationen, Geräte und Zähler.
Dieses Dokument, das von beiden Parteien unterschrieben wird, ist rechtlich bindend: Es bestimmt, ob Schäden dem Mieter zuzuschreiben sind oder ob es sich lediglich um normale Abnutzungserscheinungen handelt.
Wenn es keine Bestandsaufnahme gibt, wird davon ausgegangen, dass der Mieter die Immobilie in dem Zustand erhalten hat, in dem er sie zurückgibt – eine Situation, die für den Vermieter oft ungünstig ist.
Wann und wie wird die Bestandsaufnahme durchgeführt?
Der Zustand der Räumlichkeiten bei Auszug ist zu überprüfen:
- Nach dem Auszug des Mieters
- Vor der Übergabe der Schlüssel an den Eigentümer
- In Anwesenheit beider Parteien (oder ihrer Vertreter)
Es wird empfohlen, einen unabhängigen Sachverständigen (Vermesser, Architekt, Immobilienmakler) mit der Erstellung des Gutachtens zu beauftragen. Die Kosten des Gutachtens werden grundsätzlich zwischen Mieter und Vermieter geteilt, es sei denn, der Mietvertrag enthält eine anderslautende Klausel.

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Normale Abnutzung oder anrechenbare Verschlechterung?
Es ist wichtig zu unterscheiden zwischen :
- Normale Abnutzung: natürliche Alterung im Laufe der Zeit (stumpfe Farbe, leicht zerkratztes Parkett, müde Fugen), für die der Eigentümer verantwortlich ist.
- Vom Mieter verursachte Schäden: Schäden aufgrund von übermäßiger Nutzung oder mangelnder Wartung (Löcher in den Wänden, Flecken, zerbrochene Möbel usw.), die vom Mieter zu tragen sind, mit Einbehalt der mietkaution.
Der Vermieter muss nachweisen, dass die Schäden beim Einzug nicht vorhanden waren (ursprüngliche Bestandsaufnahme, Fotos, Kostenvoranschläge…).
Die mietkaution und mögliche Einbehalte
Die mietkaution, die je nach Region in Belgien 2 bis 3 Monatsmieten beträgt, kann zur Deckung folgender Kosten verwendet werden:
- Reparaturen aufgrund von nachgewiesenen Schäden
- Nicht gezahlte Mieten oder Nebenkosten
- Kosten für die Wiederherstellung
Jeder Abzug muss durch den Zustand der Räumlichkeiten beim Auszug begründet werden. Bei Uneinigkeit können die Parteien den Friedensrichter anrufen, der ein Gutachten anordnen kann.
Praktische Ratschläge für ein erfolgreiches Übergabeprotokoll
✅ Reinigen Sie die Unterkunft vor dem Besuch.
✅ Reparieren Sie kleine Beschädigungen (Löcher, Dichtungen, Glühbirnen…).
✅ Lesen Sie alle Zähler ab.
✅ Machen Sie datierte Fotos von jedem Raum.
✅ Vergleichen Sie Punkt für Punkt mit dem Zustand beim Einzug.
✅ Verwenden Sie eine strukturierte Dokumentvorlage.
✅ Ziehen Sie einen Sachverständigen hinzu, wenn der Wert der Immobilie dies rechtfertigt.
Das Übergabeprotokoll ist mehr als eine Formalität, es ist der Schlüssel zu einem fairen und transparenten Mietverhältnis. Gut vorbereitet, kontradiktorisch und dokumentiert, schützt es sowohl den Mieter als auch den Eigentümer und erleichtert die schnelle Rückgabe der mietkaution.
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FAQ - Häufig gestellte Fragen
Ja, er ist in Belgien obligatorisch. Die Registrierung hängt von der jeweiligen Region ab.
In der Regel werden die Kosten zwischen Mieter und Vermieter geteilt, sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde.
Es wird davon ausgegangen, dass die Wohnung dem Mieter in gutem Zustand übergeben wurde – der Vermieter wird es schwer haben, Reparaturen zu fordern.
Ja, aber nach der Unterzeichnung ist es schwierig. Sie müssen neue Beweise vorlegen (Fotos, Sachverständiger, Zeuge) und den Friedensrichter anrufen.