Was ist der Mieter?
Ein Mieter ist daher die Person, die gegen Entgelt (Miete) die Nutzung eines Gebäudes oder eines Gebäudeteils eines Dritten erhält. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter vertraglich für Schäden am Mietgegenstand gemäß den Artikeln 1732, 1733 und 1735 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Er hat daher ein Versicherungsinteresse, das darin besteht, sein Vermögen gegen eine Haftpflichtschuld zu erhalten. Darüber hinaus haftet der Mieter gegenüber Dritten außervertraglich (Art. 1382 und nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch), dh gegenüber anderen Personen, die in seinem Haushalt leben oder nicht.
Beachten Sie, dass der Mieter vermutlich für Schäden am Mietobjekt verantwortlich ist.
Artikel 1732 des Bürgerlichen Gesetzbuchs begründet eine Haftungsvermutung des Mieters für Schäden und Verluste, die während der Mietzeit auftreten. Dies bedeutet, dass der Mieter, um von der Haftung befreit zu sein, selbst nachweisen muss, dass der Schaden ohne sein Verschulden entstanden ist. Wenn er nachweisen kann, dass er nicht mitverantwortlich für den am Eigentum des Vermieters verursachten Schaden ist, wird seine Haftung nicht übernommen.
Ihre Verantwortung ist allgemein. Es ist daher nicht auf versicherbare Schäden beschränkt! Alle Schäden und Verluste sind nicht versichert, weshalb sich die Eigentümer vor dem Rückgriff auf den Mieter schützen.
Was ist der Unterschied zwischen einem Mieter und einem Bewohner?
Der Bewohner ist die Person, die kostenlos von der Nutzung eines Gebäudes oder eines Gebäudeteils eines Dritten profitiert.
Artikel 1302 des Bürgerlichen Gesetzbuches regelt die vertragliche Haftung des Insassen. Dieser Artikel sieht eine Rückgabepflicht vor: Am Ende der Nutzung muss der Bewohner das Eigentum in dem Zustand zurückgeben, in dem es empfangen wurde. Er hat daher auch ein versicherbares Interesse an der Wartung der Sache. Bei Verlust oder möglicher Beschädigung haftet der Insasse daher vertraglich. Er hat daher ein Interesse daran, sein Vermögen gegen eine Feuerversicherungsschuld zu erhalten. Wenn er jedoch nachweist, dass diese Verluste oder Schäden ohne sein Verschulden eingetreten sind, entbindet er sich von seiner Verantwortung. Der Wert der Versicherungszinsen einer haftenden Person ist auf den tatsächlichen Wert begrenzt.
Was ist die Verantwortung des Mieters im Brandfall?
Der Mieter ist im Brandfall verantwortlich. Artikel 1733 C.Civ. basiert auf dem gleichen Prinzip wie Artikel 1732 Civil C., befasst sich jedoch insbesondere mit durch Feuer verursachten Schäden.
Auch hier wird die Haftung des Mieters übernommen. Der Mieter kann sich durch den Nachweis der ausländischen Ursache von seiner Verantwortung befreien (vgl. 4.1.5). Es ist daher auch verantwortlich, wenn die Ursache unbekannt ist.
Der Mieter haftet für Schäden, die durch die Bewohner des Hauses und die Untermieter verursacht werden
Artikel 1735 C.Civ. erweitert die Haftung des Mieters. Der Mieter haftet auch für Schäden, die verursacht werden durch:
die Leute seines Haushalts. Dieses Konzept muss weit ausgelegt werden. Dies sind insbesondere der Ehegatte, zusammenlebende Kinder, Mitarbeiter, Ausländer, denen sie Zugang zu ihrer Wohnung gewähren (anderer Partner, zusammenlebender Partner usw.);
seine Untermieter. Der Untermieter wiederum hat gegenüber dem Hauptmieter die gleiche Verantwortung wie dieser gegenüber dem Vermieter. Er muss daher seine Verantwortung in gleicher Weise wie der Hauptmieter sicherstellen. Beispiele für Fälle, für die ein Mieter verantwortlich gemacht werden kann:
Eine Frau zündet das Haus nach einem heftigen Streit mit ihrem Ehemann an.
Schäden, die durch Personen verursacht werden, die im Dienst des Mieters stehen, auch gelegentlich (Mieter, Umzugsunternehmen, Arbeiter usw.).
Befreiung von der Haftung des Mieters mit Nachweis eines ausländischen Grundes
Der Mieter kann sich durch den Nachweis der ausländischen Ursache von der Vermutung der Verantwortung befreien:
Zufälliges Ereignis oder höhere Gewalt. Beispiele: Blitzschlag, Sturm von außergewöhnlicher Stärke.
Fehler Dritter. Beispiele: Das Feuer beginnt in einem Nachbargebäude und erstreckt sich auf das Mietobjekt oder die vorsätzliche Handlung eines Dritten (Vandalismus).
Schuld des Opfers (= Besitzer). Beispiele: Gebäudemangel (als Konstruktionsfehler) und schlechte Instandhaltung durch den Eigentümer (in Anwendung von Artikel 1721 Civil C., der die Haftung des Eigentümers bestimmt). Bitte beachten Sie: Ein offensichtlicher (nicht versteckter) Mangel im Gebäude kann zu einer vertraglichen Haftung des Mieters führen, wenn dieser Mangel von ihm akzeptiert wurde.
Beispiele : Ein deutlich sichtbarer Konstruktionsfehler, wie eine fehlerhafte Elektroinstallation, reagiert der Mieter nicht…;